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Dienstag, 4. April 2017

Kindergeld die Zweite - eine unendliche Geschichte?

Nachdem mir die Schweizer Familienausgleichskasse netterweise bereits zweimal die Frist verlängert hat, bin ich gestern erneut zur deutschen Familienkasse gereist, um den Status meines Antrags zu erfahren, den ich vor zwei Monaten gestellt hatte.
Ein Anruf wäre praktisch, ist ja aber nicht möglich, weil es keine Telefonnummer gibt! Also heißt es Nümmerchen ziehen und warten, nur um eine simple Frage zu stellen.

Damals teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass die Bearbeitung schnell gehen würde, da ja bereits fast alle Daten im System vorhanden seien.

Ich naive, leichtgläubige Ahnungslose! Was bitte soll "schnell" schon heißen im Öffentlichen Dienst!

Ich erfuhr also gestern, dass mein Antrag noch nicht bearbeitet sei, dass man ihn aber mit dem Vermerk "Eilt" nun umgehend weiterleiten würde.

Jetzt frage ich mich, was "Eilt" und "umgehend" bedeutet, wenn "schnell" einem Zeitraum > 2 Monate entspricht?


N.B.: Die schweizerische Sachbearbeiterin war durchaus willens, die Frist erneut um einen Monat zu verlängern und ich hörte ihr Lächeln durchs Telefon, als ich mich skeptisch darüber äußerte, ob diese Verlängerung für die deutsche Behörde wohl ausreichend sei.
Leider unterbrach sie sich selbst in ihrer Antwort, als ihr bewusst wurde, dass ihre Gesprächspartnerin am Telefon ebenfalls Deutsche ist und sie wohl deshalb politisch korrekt bleiben wollte.

Schade, ich hätte gerne mitgelästert ...


Donnerstag, 2. Februar 2017

Es ist kompliziert

Ich halte mich für einen halbwegs intelligenten Menschen. Aber diese Rechnung geht für mich nicht auf:

Wir hätten theoretisch Anspruch auf Differenzkindergeld.
(Wen es interessiert: https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463059423274)

In der Praxis wurde der Antrag abgelehnt. Da mir der bürokratische Aufwand im Vergleicht zur geldwerten Leistung nicht lohnenswert erschien, war mir das egal. Leider dem Finanzamt nicht. Der Anspruch besteht, also bekommen wir Geld. Auch wenn wir es nicht bekommen. Häh?

Da ich ja nun seit einiger Zeit nicht mehr im Ausland beschäftig bin UND auch im Wohnland keiner - also zumindest keiner steuer- und meldepflichtigen - Arbeit nachgehe, komme ich mit der Strategie des schlichten Ignorierens jetzt leider nicht mehr weiter.
Die Familienkasse im Arbeitgeberland benötigt nun von der zuständigen Familienkasse im Wohnland eine Bescheinigung, dass ich
  1. Kindergeld erhalte
    oder
  2. kein Kindergeld erhalte
    oder
  3. keinen Antrag gestellt habe.
Die dritte Option kommt aber nicht infrage, das lässt das Finanzamt nicht zu, s. oben.

Ich will es so kurz machen, wie es geht:
  • 4 Formulare ausfüllen selbst für Familienkasse DE
  • 1 Formular ausfüllen Arbeitgeber für Familienkasse DE
  • 1 Formular ausfüllen Einwohnermeldeamt für Familienkasse DE
  • 1 Formular ausfüllen selbst für Familienkasse CH
  • 1 Formular ausfüllen Familienkasse DE für Familienkasse CH
  • Kosten für Beratungszeit und diverse Einsprüche beim Finanzamt Steuerberaterin
  • Kosten für Telefonate und Emails Familienkasse DE und CH
  • Fahrtkosten in die Kreisstadt plus Parkgebühren
  • Sachbearbeiterzeit Familienkasse DE zur Beratung und Prüfung der Unterlagen (mal zwei, da natürlich beim ersten Mal nicht alles komplett war)
  • Sachbearbeiterzeit zur Bearbeitung des Antrags DE
  • Sachbearbeiterzeit zur Anpassung des Antrags CH
  • Portokosten
  • Zeit, Zeit, Zeit ...
Und das alles für eine Ausgleichszahlung von - jetzt festhalten - sage und schreibe
EUR 2,n
pro Kind und Monat!

Wahnsinn, oder? Das wird ja auch noch rückwirkend gezahlt bis 2013! Wobei es erst ab 2014 zum Tragen kommt. Oder so. Weiß nicht.

Habe mir von dem zu erwartenden Geld jetzt jedenfalls erst einmal einen Kaffee im Café gegönnt. Das kann ich ja jetzt jeden Monat einmal machen. Und alle drei Monate noch ein Teilchen dazu. Cool!